Neue Entscheidung des Bundesfinanzhofes für die steuerliche Betrachrung eines VN-Wechsels
Der Bundesfinanzhof hat in einer erst gestern veröffentlichten Entscheidung bestätigt, dass das Finanzamt bei einem VN-Wechsel während der Laufzeit einer Kapitallebensversicherung dies nicht als neuen Vertragsabschluss werten darf.
Dies hat den Vorteil, dass die Steuerfreiheit bei vor 2005 abgeschlossenen Policen erhalten bleibt, wenn der Vertrag etwa innerhalb der Familie übertragen wird und der Nachwuchs die fälligen Prämien übernimmt.
Nachzulesen unter Az.: VIII B 48/08.
Sofern es sich um eine nach 2004 abgeschlossene Police handelt, wird die spätere Auszahlung der Versicherungssumme beim dann Begünstigten besteuert.
Der vorzeitige gezielte Austausch des Versicherten kann unter Umständen dann Vorteile bringen, wenn der neue Versicherungsnehmer hohe Verluste aufweist, die er mit den Kapitaleinnahmen aus der Lebenspolice verrechnen kann. Die Erträge würden dann ganz oder zum Teil steuerfrei bleiben.